Drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist kann der Führerschein bei ihrem zuständigen Straßenverkehrsamt beantragt werden.

Die MPU - Medizinisch Psychologische Untersuchung - dient dem Straßenverkehrsamt als Entscheidungsgrundlage für die Neuerteilung oder Belassung des Führerscheins. Sie wird von amtlich anerkannten Gutachterstellen durchgeführt.

Die MPU besteht aus einem psychologischen Untersuchungsgespräch, einer medizinischen Untersuchung sowie aus Leistungstests wie der Testung der Reaktionsfähigkeit.

Wann ist eine MPU verpflichtend?

- Bei einer Trunkenheitsfahrt ab 1,6 Promille

- Bei mehreren Trunkenheitsfahrten unter 1,6 Promille

- Bei Auffälligkeiten in Zusammenhang mit Drogen

- Bei allgemeinen Verkehrsauffälligkeiten - 8 Punkte im 

  Verkehrszentralregister, Straftaten oder bestimmten gesundheitlichen

  Beeinträchtigungen.

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